
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist das wichtigste Instrument zur Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Beträge, die für Millionen von Familien relevant sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Unterhalt Düsseldorfer Tabelle 2025, die aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2025 Zahlbeträge und wie Sie den korrekten Unterhaltsbetrag ermitteln.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Leitlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird. Sie dient Familiengerichten, Jugendämtern und Rechtsanwälten als Orientierung zur Berechnung des Kindesunterhalts. Obwohl die Tabelle keine Gesetzeskraft hat, wird sie in der Praxis von allen deutschen Gerichten angewendet.
Die Tabelle berücksichtigt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes. Sie wird regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Mehr Informationen zu familienrechtlichen Themen finden Sie auf unserer Hauptseite.
Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2025
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Unterhaltsbeträge erneut erhöht. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und der Erhöhung des Mindestunterhalts. Der Gesetzgeber hat den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach oben korrigiert, was sich direkt auf die Tabellenwerte auswirkt.
Neue Einkommensgruppen und Bedarfssätze
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 umfasst zehn Einkommensgruppen sowie eine Gruppe für besonders hohe Einkommen. Die Einkommensgruppen beginnen bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro monatlich und steigen in festgelegten Stufen bis über 11.000 Euro.
Die Tabelle ist in vier Altersstufen unterteilt:
- Erste Altersstufe: 0 bis 5 Jahre
- Zweite Altersstufe: 6 bis 11 Jahre
- Dritte Altersstufe: 12 bis 17 Jahre
- Vierte Altersstufe: ab 18 Jahre
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Familie und Finanzen erhalten Sie in unserem Ratgeber-Bereich.
Düsseldorfer Tabelle 2025 Zahlbeträge im Detail

Die tatsächlichen Zahlbeträge unterscheiden sich von den Tabellenbeträgen, da das Kindergeld zur Hälfte angerechnet wird. Hier sind die wichtigsten Zahlbeträge für die erste Einkommensgruppe (bis 2.100 Euro Nettoeinkommen):
Mindestunterhalt und Zahlbeträge:
Für Kinder von 0 bis 5 Jahren beträgt der Mindestunterhalt 482 Euro. Nach Abzug des halben Kindergeldes (125 Euro) ergibt sich ein Zahlbetrag von 357 Euro monatlich.
Bei Kindern von 6 bis 11 Jahren liegt der Bedarf bei 554 Euro. Der Zahlbetrag nach Kindergeldabzug beläuft sich auf 429 Euro.
Für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre beträgt der Unterhaltsbedarf 648 Euro, woraus ein Zahlbetrag von 523 Euro resultiert.
Volljährige Kinder haben einen Bedarf von 726 Euro. Hier wird das gesamte Kindergeld abgezogen, sodass der Zahlbetrag 476 Euro beträgt.
Berechnung des Unterhalts: So gehen Sie vor
Schritt 1: Nettoeinkommen ermitteln
Zunächst muss das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen festgestellt werden. Dabei werden vom Nettoeinkommen berufsbedingte Aufwendungen (in der Regel pauschal 5 Prozent) abgezogen. Tipps zur finanziellen Planung finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
Schritt 2: Einkommensgruppe bestimmen
Anhand des bereinigten Nettoeinkommens wird die entsprechende Einkommensgruppe in der Tabelle ermittelt. Bei höheren Einkommen steigen die Unterhaltsbeträge prozentual an.
Schritt 3: Zahlbetrag berechnen
Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen (bei minderjährigen Kindern) oder das volle Kindergeld (bei volljährigen Kindern). Das Ergebnis ist der tatsächlich zu zahlende Unterhaltsbetrag.
Besonderheiten beim Unterhalt

Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
Der Unterhaltspflichtige muss nicht seinen gesamten Verdienst für Unterhalt aufwenden. Es gibt einen notwendigen Selbstbehalt, der 2025 bei 1.450 Euro liegt (gegenüber nicht erwerbstätigen volljährigen Kindern 1.650 Euro). Dieser Betrag soll dem Zahlenden ein angemessenes Leben ermöglichen.
Die offiziellen Leitlinien und weitere Details zur Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf der Website des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Mangelfall
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsberechtigten vollständig zu bedienen, liegt ein Mangelfall vor. In diesem Fall wird der verfügbare Betrag nach einem festgelegten Schlüssel auf die Berechtigten verteilt. Bei komplexen rechtlichen Fragestellungen empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt.
Mehrbedarf und Sonderbedarf
Neben dem regulären Unterhalt können zusätzliche Kosten anfallen. Mehrbedarf umfasst regelmäßige, vorhersehbare Kosten wie Kindergartenbeiträge oder Nachhilfe. Sonderbedarf betrifft unvorhersehbare, einmalige Ausgaben wie Klassenfahrten oder Zahnspangen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie oft wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert?
Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre angepasst, kann aber bei erheblichen wirtschaftlichen Veränderungen auch häufiger aktualisiert werden. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025.
Gilt die Düsseldorfer Tabelle bundesweit?
Obwohl sie vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, orientieren sich alle deutschen Familiengerichte an dieser Tabelle. Sie hat sich als bundesweiter Standard etabliert.
Was passiert bei verändertem Einkommen?
Bei wesentlichen Einkommensveränderungen (mehr als 10 Prozent) sollte der Unterhalt neu berechnet werden. Sowohl Erhöhungen als auch Verringerungen des Einkommens können eine Anpassung rechtfertigen.
Muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich arbeitslos bin?
Auch Arbeitslose können unterhaltspflichtig sein, wenn sie theoretisch arbeiten könnten. Das Gericht kann dann ein fiktives Einkommen ansetzen. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird individuell geprüft. Weitere Informationen zu Arbeitsrecht und Sozialleistungen finden Sie in unserem Spezialbereich.
Wie wird Kindergeld angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte vom Tabellenbetrag abgezogen. Bei volljährigen Kindern wird das gesamte Kindergeld in Abzug gebracht.
Gilt die Tabelle auch für Ehegattenunterhalt?
Nein, die Düsseldorfer Tabelle regelt ausschließlich den Kindesunterhalt. Für Ehegattenunterhalt gelten andere Berechnungsgrundlagen. Mehr zum Thema Familienrecht erfahren Sie auf Gedankennest.de.
Fazit
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bietet eine transparente Grundlage zur Berechnung von Kindesunterhalt. Die Erhöhung der Beträge trägt den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung und sichert die finanzielle Versorgung von Kindern getrennt lebender Eltern. Für eine exakte Berechnung im Einzelfall empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Familienrecht, da individuelle Faktoren wie Mehrbedarf oder Mangelfall die Unterhaltshöhe beeinflussen können. Die Kenntnis der aktuellen Zahlbeträge hilft beiden Elternteilen, ihre finanziellen Verpflichtungen und Ansprüche realistisch einzuschätzen.
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